STELLUNGNAHME ZUR SCHAFFUNG EINES INTERKOMMUNALEN GEWERBEGEBIETES PIRNA – HEIDENAU – DOHNA IndustriePark Oberelbe

1.Allgemeine Darstellung der Planung

Die 3 Städte planen die Errichtung eines gemeinsamen Gewerbegebietes im wesentlichem links und rechts am Autobahnzubringer B 172a. Die Größe soll nach der erarbeiteten Machbarkeitsstudie ca. 242 ha betragen. Dabei sind Flächen mit berücksichtigt, die reine Vorhaltegebiete für die Landwirtschaft sind. Damit reduziert sich die Fläche auf ca. 168 ha. Durch das vorhandene natürliche Gefälle von bis zu 10 % kommt es zu einer weiteren Flächenoptimierung. Die wertvollen Sichtachsen des Barockgartens Großsedlitz müssen erhalten bleiben, was zu einer weiteren Reduzierung führt. Einer Bebauung wird auch durch die benötigten Kaltluftflächen ein weiteres Hindernis entgegengesetzt.

Ganz problematisch ist die Abführung des Niederschlagswassers , da durch die weitere Versieglung eine Versickerung nicht mehr gegeben ist und es zu einer weiteren Inanspruchnahme der Vorfluter kommen wird. Für die Regenwasserbewirtschaftung (Schaffen von Regenrückhaltebecken) wird es zu einem weiterem, grossen Flächenverbrauch kommen.

Die Eigentumsverhältnisse können zu einem großen Hemmnis der Erschließung der geplanten Flächen werden. Fast die Hälfte der Flächen ist Privateigentum(134 ha, 34 Privateigentümer), 40 % sind im Eigentum von Agrargenossenschaften.

Teile der Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet, hier müssen naturrechtliche Probleme gelöst werden.

Da nach einer standortbezogenen Reduzierung von ca. 80 ha auszugehen ist, ergeben sich folgende Kosten als Überschlag : ca. 61 Mio €, das sind ca. 760.000 €/ha. In dieser Summe sind die Kosten des Grunderwerbs sowie die innere Erschließung der Gebiete nicht enthalten, so dass mit mindestens 1,0 Mio € pro Hektar Fläche zu rechnen ist. Die Finanzierung ist für alle 3 Städte nicht darstellbar. Es bestehen Vorstellungen , die Kosten nach den Einwohnerzahlen aufzuteilen (Dohna 10 %,Heidenau 27 %, Pirna 63 %).

2.Auswirkungen auf Dohna

Die Stadt Dohna hat im von der Fa.GICON erarbeiteten Entwurf des neuen Flächennutzungsplans das Gewerbegebiet gegenüber dem bestehendem Dohnaer Gewerbering ausgewiesen. Die Fläche beträgt ca.20 ha.

Die weiteren, in der Machbarkeitsstudie ausgewiesenen Flächen , die für die Nutzung als Gewerbestandort vorgesehen sind, sind aus unserer Sicht nicht realistisch. Das betrifft die Fläche direkt hinter der Autobahnauffahrt aus Richtung Pirna (ausgewiesen als Fläche 2 mit 17,3 ha), die Fläche 5 und die Fläche 6 , links und rechts neben der Autobahn, Richtung Köttewitz/Krebs mit zusammen ca.57 ha. Hier sollten besonders die Bedingungen des Naturschutzes und der Niederschlagswasserverbringung untersucht werden. Die Flächen, die an Krebs grenzen, sollten besondere Beachtung verdienen, da unserer Ansicht nach bei einer Bebauung das ganze Hochwasserkonzept neu geordnet werden muss. Hier wird es bei einer Bebauung von unserer Seite keinerlei Zustimmung geben. Die Fläche 2 (Schilfteichweg/Neubauernweg mit 17 ha) liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet „Großsedlitzer Elbhänge und Hochflächen“ und ist aus unserer Sicht nicht bebaubar.

Es läuft darauf hinaus, das als einzige Fläche, die bebaut werden kann, die Fläche gegenüber dem jetzigen Gewerbegebiet für Dohna in Frage kommt. (in der Studie als Fläche 1 mit ca.20, 7 ha ausgewiesen.) Auf Grund der von unserem Kollegen Dr. Jacob vorgebrachten Bedenken und Hinweisen sowie der Frage der Niederschlagswasserabführung, die auf diesem Gebiet eine besondere Bedeutung hat, sollte die bebaubare Fläche nur bei ca. 50%, d.h. bei rund 10 ha liegen. Die Gewerbeflächen sollten im oberen Teil des Gebietes angesiedelt werden (Zwischen BAB und der B172a). Die topografischen Verhältnisse (Geländegefälle) bedürfen einer gesonderten Untersuchung. Der Standort im oberen Teil der Flächen würde dazu beitragen, dass Versiegelungsflächen sowie die vorhandenen Kaltlufteintrittszonen wenigstens zum Teil erhalten bleiben.

Die Fläche erscheint im gesamten Projekt IndustriePark Oberelbe die am Weitesten vorbereitete (vorhandene Zufahrtsstrasse, teilweise Medien vorhanden) und wird bereits im Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Dohna ausgewiesen. Allerdings sind die Eigentumverhältnisse schwierig . Es gibt erhebliche Flächen . die dem Bund und dem Land Sachsen gehören, private Eigentümer und die Agrargenossenschaft sind auch beteiligt. Außerdem sind alle Flächen verpachtet als landwirtschaftliche Nutzfläche.

Bei einem Geländekauf durch die Erschließungsgesellschaft sollte darauf geachtet werden, dass die gesamte Fläche, also die gesamten 20,7 ha erworben werden. Damit sind Gestaltungsmöglichkeiten für die Niederschlagswasserproblematik , die Kaltlufteinbringung möglich. Die Restflächen könnten ja weiter landwirtschaftlich genutzt werden.

Fest steht aus unserer Sicht, dass die angedachte Fläche mit kleinteiligem Gewerbe genutzt wird. Die Ansiedlung eines Betriebs mit einer Mittelgröße (Druckguß) wird von uns bereits als problematisch gesehen. Damit wäre eine Ansiedlung von Kleingewerbe fast nicht mehr möglich. Bei einer Inanspruchnahme der Flächen durch eine größere Firma besteht das Risiko, dass die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt im Wesentlichem von dieser Firma abhängen, bei kleinteiligem Gewerbe ist dieses Risiko vernachlässigbar.Zu bevorzugen sind auch Firmen mit einem relativ geringem Flächenbedarf und der Bindung von Arbeitskräften.

Die Vergabe der Flächen sollte anders wie bisher nach Wirtschaftlichkeit erfolgen. Es geht nicht darum, dass alle Flächen schnell verkauft werden, sondern es muss eine bestimmte Wirtschaftlichkeit der Betriebe nachgewiesen werden. Lieber mit dem Verkauf warten, als Firmen ansiedeln, die wenig bis gar nichts durch kleines Gewerbesteueraufkommen für die Weiterentwicklung Dohnas beitragen. Wir sollten immer bedenken, dass die ausgewiesenen Flächen absolute Filetstücken durch die Direktanbindung an die BAB , Nähe zu Dresden und der Tschechei sind.

Wenn wir bei der Erschließung von ca.10 ha allein für Dohna sprechen, müssen wir ca. 10 Mio € bereitstellen. Das erscheint bei der heutigen Situation der Stadtfinanzen nicht realisierbar. Inwieweit eine Förderung und in welcher Höhe möglich ist, ist nicht eruirbar. Ob eine Zusammenarbeit für ein gemeinsames kommunales Gewerbegebiet für Dohna wirtschaftlich sinnvoll ist , ist abzuwägen. Der Hinweis, dass nur bei Eintritt in die kommunale Gemeinschaft eine Förderung in Größenordnungen möglich ist, ist nicht bewiesen, da bei einer Förderung in der dann benötigten Größe, Beträge > 50 Mio € bereitgestellt werden müßten.

Für den Standort Dohna sollten ca. 10 Mio € bereitgestellt werden. Die Förderung müßte nach unserer Meinung mindestens 80 % , also 8 Mio € betragen, ansonsten kann eine Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden. Die erforderlichen Gewerbesteuereinnahmen durch die Neuansiedlung sollten mindestens um die 500 T€/Jahr betragen.

Inwieweit die finanzielle Belastung von Dohna durch die 10 % Klausel innerhalb des interkommunalen Verbundes gerecht ist, ist noch zu ermitteln. Berücksichtigt müssen die größeren Aufwendungen z.B. von Pirna durch teurere Erschließung, Schaffung von 2 Auffahrten auf die B172a usw. Das ist erst bei einem besserem Planungsstand darstellbar.

Problematischer erscheint der Zeitverlust, der durch ein gemeinsames Vorgehen bei der Planung und Realisierung eines derartigem Großprojektes sicher eintreten wird. Um dem entgegenzutreten, müsste nach dem Ermessen der FREIEN WÄHLER DOHNA eine bevorzugte Ausgliederung der Gewerbeflächen Dohna innerhalb des Verbundes realisiert werden.

Generell werden die FREIEN WÄHLER DOHNA alle Aktivitäten zur Schaffung eines neuen Gewerbegebietes für Dohna unterstützen. Weitere Abstimmungen und Planungsfortschritte werden wir im Sinne der Dohnaer Bürger bedenken.

FREIE WÄHLER DOHNA

Hans-Jörg Fischer

Fraktionsvorsitzender